Ein Verwalterwechsel muss kein Drama sein. Wir begleiten Sie von der Beschlussvorlage über die Kündigung bis zur lückenlosen Aktenübernahme — strukturiert, rechtssicher und ohne Informationsverlust.
Unverbindlich · Sofortige Ersteinschätzung per E-Mail
Die häufigsten Gründe: mangelnde Erreichbarkeit, verspätete Abrechnungen, fehlende Transparenz bei Kosten und Beschlüssen. Viele Eigentümergemeinschaften wissen, dass es besser gehen muss — aber scheuen den Aufwand eines Wechsels.
Dabei ist der Prozess klar geregelt: Ein Beschluss der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit genügt. Die Kündigungsfrist des Altverwalters (meist 3–6 Monate zum Wirtschaftsjahr) muss beachtet werden. Den Rest übernehmen wir.
Wir erstellen die Beschlussvorlage für Ihre Eigentümerversammlung — rechtssicher formuliert, mit allen notwendigen Tagesordnungspunkten.
Wir sichten alle Unterlagen des Altverwalters, prüfen auf Vollständigkeit und richten die Buchhaltung lückenlos ein.
Prüfung des bestehenden Verwaltervertrags, Kündigungsfristen und etwaiger Sonderregelungen. Kein Detail geht verloren.
Ab dem ersten Monat sehen Sie über Reporting+, wie es um Ihre Immobilie steht. Mehr erfahren
Der kritischste Moment beim Verwalterwechsel ist die Übergabe. Wenn Unterlagen fehlen, Buchungen unklar sind oder Beschlüsse nicht dokumentiert wurden, erbt der neue Verwalter Probleme statt Lösungen.
HAUSVISIO setzt hier an: Wir übernehmen nicht einfach blind, sondern prüfen jede Akte, jeden Kontostand, jeden offenen Vorgang. Was der Altverwalter versäumt hat, wird aufgearbeitet — nicht mitgeschleppt.
Zertifizierter Verwalter
§ 26a WEG · IHK-geprüft
Finanzmarkt-Expertise
10+ Jahre Portfolioanalyse
HAUSVISIO begleitet Verwalterwechsel im gesamten Großraum Stuttgart und Esslingen. Egal ob Ihre WEG in Stuttgart, auf den Fildern oder im Rems-Murr-Kreis liegt — der Prozess ist derselbe, und wir kennen die lokalen Gegebenheiten.
Beschluss der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit. Abberufung und Neubestellung können in einem Beschluss erfolgen. Kündigungsfrist beachten — meist 3–6 Monate zum Wirtschaftsjahr.
Der Altverwalter ist gesetzlich zur Herausgabe verpflichtet. Kommt er dem nicht nach, unterstützen wir bei der Durchsetzung — in der Praxis lässt sich das meist ohne Eskalation lösen.
Grundsätzlich ja, aber ein Wechsel zum Wirtschaftsjahr ist sauberer. Wenn die Situation es erfordert, übernehmen wir auch unterjährig — die Abrechnung wird dann aufgeteilt.
Der Verwalterwechsel selbst ist kostenfrei — er ist Teil unserer regulären Verwaltungsleistung. Honorar ab 39 € pro Einheit/Monat, inklusive Reporting+.
Von der Beschlussfassung bis zur vollständigen Übernahme rechnen wir mit 4–8 Wochen. Buchhaltung ab Tag 1, vollständige Aktensichtung braucht etwas mehr Zeit.
Starten Sie mit dem WEG-Check. Wir prüfen, ob Ihr Objekt zu uns passt, und besprechen den konkreten Übernahmefahrplan.
WEG-Check startenOder rufen Sie uns an: +49 711 99 88 77 66